Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig ab 2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Livaro GmbH, Obererlen 1a, 8752 Näfels (nachfolgend «Livaro»), und ihren Auftraggebern (nachfolgend «Kunde») für sämtliche Dienstleistungen im Bereich Reinigung, Facility Management, Hauswartung und Baudienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich anerkannt wurden.
2. Offerten und Vertragsabschluss
Offerten von Livaro sind, sofern nicht anders vermerkt, 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte oder Auftragsbestätigung. Zusatzleistungen, die nicht im vereinbarten Umfang enthalten sind, werden gesondert nach Aufwand verrechnet und bedürfen der vorgängigen Absprache.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass Livaro zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zum Objekt sowie zu Wasser- und Stromanschlüssen erhält. Wertsachen sind vor Beginn der Arbeiten zu sichern. Verzögerungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Livaro berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p. a. sowie angemessene Mahngebühren in Rechnung zu stellen.
6. Termine und Verzug
Vereinbarte Termine werden nach besten Möglichkeiten eingehalten. Bei Verhinderung durch höhere Gewalt, Krankheit oder andere unverschuldete Umstände verlängert sich die Ausführungsfrist angemessen. Livaro informiert den Kunden in solchen Fällen unverzüglich.
7. Annullation und Verschiebung
Bei Annullation eines bestätigten Auftrags durch den Kunden weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden 50 % des Auftragswerts in Rechnung gestellt. Bei Annullation am Ausführungstag selbst kann der volle Betrag verrechnet werden.
8. Abnahme und Mängelrüge
Die ausgeführten Arbeiten sind unmittelbar nach Fertigstellung gemeinsam mit dem Kunden bzw. dessen Vertretung abzunehmen. Mängel sind innert 24 Stunden nach Abnahme schriftlich zu rügen. Bei Übergabe-/Endreinigungen gilt die mit der Verwaltung oder Liegenschaftsvertretung gemeinsam erstellte Abnahme als verbindlich.
9. Gewährleistung
Berechtigte Mängelrügen werden durch Nachbesserung behoben. Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird sie verweigert, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
10. Haftung
Livaro haftet für Schäden, die sie oder ihre Hilfspersonen nachweislich verschuldet haben, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für mittelbare Schäden und Folgeschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Livaro verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
11. Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Livaro in Näfels, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
